Persönliche Assistenz

Persönliche Assistenz

Die Mitarbeitenden im Bereich „Persönliche Assistenz“ haben einen pädagogischen oder pflegerischen Abschluss. Oder sie haben bereits Erfahrung in der Betreuung von Kindern mit Behinderung. Sie machen den Schulbesuch für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigung möglich. Das Hilfeangebot wird an die persönlichen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler angepasst.

Für wen ist „Persönliche Assistenz“ in Schule“?

Wenn Kinder in der Schule Hilfe benötigen, stellen Eltern einen Antrag. In Bremen geht das bei der Bildungsbehörde. Wer Anspruch auf Unterstützung im Unterricht hat, ist gesetzlich festgelegt. Dazu gehören Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlich stark ausgeprägten Beeinträchtigungen. Das kann sowohl körperliche Funktionen als auch geistige Fähigkeiten betreffen.

Einige Aufgaben von persönlichen Assistenzen

  • Sie motivieren zum Schulbesuch.
  • Sie sorgen für einen sicheren Schulbesuch.
  • Sie unterstützen bei Medikamenteneinnahme und dem Umgang mit Hilfsmitteln.
  • Sie helfen beim Essen und beim Toilettengang.
  • Sie unterstützen beim An- oder Auskleiden, beispielsweise beim Schwimmen oder beim Sport.
  • Sie geben Hilfestellung bei Ernährungs- und bei Diätvorschriften.
  • Sie begleiten auf dem Schulweg, bei Ausflügen und Klassenfahrten.

Wenn die Kosten übernommen werden

Die Bildungsbehörde entscheidet, welche Leistungen bezahlt werden. Danach nehmen die Eltern und der Martinsclub Kontakt miteinander auf. Der Martinsclub schlägt eine Fachkraft vor. Die persönliche Assistenz stellt sich bei den Eltern vor. Im gemeinsamen Gespräch wird geklärt, was im Schulalltag beachtet werden muss. Eine gute Kommunikation erleichtert die Zusammenarbeit. Auch die betroffenen Schülerinnen und Schüler sollten einbezogen werden. Regelmäßiger Austausch und Gespräche sind ein wichtiger Baustein in der Schulbegleitung.

Lankenau-Wettstein, Katharina
Assistenz in Schule
Fachleitung