Leistungen der Pflegeversicherung nach SGB XI
Die Pflegeversicherung bietet verschiedene Möglichkeiten, Leistungen der Pflegekasse zu erhalten. Festgehalten sind die Leistungen im „SGB XI“, gelesen: Sozialgesetzbuch 11. Dazu zählen Hilfen im Haushalt sowie pflegerische Betreuungsmaßnahmen. Die Hilfebedarfe von Patienten und Patientinnen sind unterschiedlich. Wir passen unsere Pflegeangebote an Ihre persönlichen gesundheitlichen Anforderungen an.
Gerne kommen wir für einen Erstbesuch zu Ihnen nach Hause. Wir beraten Sie ausführlich und erstellen gemeinsam mit Ihnen einen Kostenvoranschlag. Hierin werden alle von Ihnen persönlich benötigten Leistungsangebote berücksichtigt. Damit erhalten Sie einen Überblick über den Eigenanteil, der für Sie anfällt. Der Kostenvoranschlag selbst ist umsonst. Er verpflichtet Sie nicht, die vorgeschlagenen Leistungen anzunehmen.
Unsere Leistungen:
- Wir helfen und unterstützen bei der Körperpflege morgens und abends
- Wir unterstützen bei Lageveränderungen und bei Bewegungsübungen
- Wir helfen und unterstützen bei der Nahrungsaufnahme sowie der mundgerechten Zubereitung von Mahlzeiten
- Wir helfen und unterstützen bei der Darm- und Blasenentleerung
- Wir unterstützen beim Verlassen und dem Aufsuchen der Wohnung
- Wir verrichten hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie Einkaufen, Reinigen der Wohnung und der Wäsche