Sozialpädagogische Familienhilfe
Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ist ein Hilfeangebot der Kinder- und Jugendhilfe. Sie begleitet Familien mit Kindern im Alltag. Zudem unterstützt sie bei der Bewältigung von schwierigen Lebenssituationen oder Konflikten. Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine aufsuchende Hilfe. Das heißt, Familien werden im eigenen Zuhause und im sozialen Umfeld unterstützt.
Anlass für die SPFH können sein:
- Erziehungsprobleme
- Drohende Vernachlässigung der Kinder
- Psychische- oder Suchterkrankungen der Eltern
- Verhaltensauffälligkeiten der Kindern
- Beeinträchtigungen bei Kindern und/oder Eltern
- Störungen in der Beziehung zwischen Kindern und Eltern
- Finanzielle Schwierigkeiten
- Trennung oder Scheidung der Eltern
Aufgaben der SPFH können sein:
- Regelmäßige Hausbesuche
- Organisation der Haushaltsführung
- Begleitung bei Behördengängen oder Arztbesuchen
- Hilfe bei Antragstellungen
- Unterstützung bei Erziehungsfragen
- Angebote zur Freizeitgestaltung
- Hilfestellung beim Umgang mit den Finanzen
- Strukturierung eines geregelten Tagesablaufes
- Beratung im Umgang mit Beeinträchtigungen
- Beratung bei Fragen der Gesundheit, Körperpflege, Ernährung
- Klärung von Grenzen zwischen Eltern und Kindern
- Erarbeitung von Kommunikationsstrukturen innerhalb der Familie
- Planung von individuellen Lösungsschritten
Wer kann die SPFH in Anspruch nehmen?
Es gibt das Recht auf „Hilfen zur Erziehung“. Wenn Eltern Unterstützung für sich und ihre Kinder benötigen, können Sie sich in Bremen an das Amt für Soziale Dienste in Ihrem Stadtteil wenden.
Wissen Sie nicht, welches Amt in Bremen für Sie zuständig ist? Dann rufen Sie diese Telefonnummer an: 0421 361 0. Hier wird Ihnen der richtige Kontakt mitgeteilt. Sie werden dann zu einem Beratungsgespräch eingeladen.
Im nördlichen Landkreis Diepholz gibt es dafür Regionalteams in Syke, Twistringen, Stuhr und Weyhe. Im gemeinsamen Gespräch wird geklärt, welche Hilfe richtig ist. Die Adressen und Telefonnummern finden Sie unter diesem Link: https://www.diepholz.de/familie-und-senioren/familie/unterstuetzungsleistungen-in-erziehungsfragen-hilfen/
Wenn das Jugendamt die „Hilfen zur Erziehung“ befürwortet, wird ein Träger mit der Durchführung beauftragt. Dieser Träger kann zum Beispiel der Martinsclub sein. Die Kosten für die Maßnahmen trägt das Jugendamt.
Was passiert in dem Gespräch beim Jugendamt?
Sie schildern der für Sie zuständigen Sozialarbeiterin oder dem Sozialarbeiter Ihre Situation. Im Verlauf des Gespräches überlegen Sie gemeinsam, welche Hilfe zu Ihnen passt. Dann wird ein Hilfeplan erstellt, an dem sich die Aufgaben der Sozialpädagogischen Familienhilfe orientieren. Unsere Fachkräfte richten sich nach Ihren Bedürfnissen. Sie unterstützen Sie immer dort, wo Sie Hilfe benötigen.