Krankenpflege

Häusliche Krankenpflege nach §37 SGB V

Im Rahmen der häuslichen Krankenpflege §37 SGB V arbeiten unsere Pflegefachkräfte im Auftrag Ihres Haus- oder Facharztes. Nach Ausstellung einer Verordnung häuslicher Krankenpflege übernehmen wir die durch Ihren Arzt verordnete Leistung. Dabei legt unser Team großen Wert auf eine gute und enge Zusammenarbeit mit Ihren Ärzten. Nach der Genehmigung der Leistungen durch Ihre Krankenkasse rechnen wir direkt mit dieser ab.

Folgende Leistungen übernehmen wir

  • Medikamentenvergabe (Tabletten verabreichen, Tabletten stellen, Augentropfen, Ohrentropfen, med. Einreibungen, med. Bäder, Dosieraerosole)
  • Blutdruckmessung
  • Blutzuckermessung
  • Injektionen s.c.  / Infusionen s.c.
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen/ Kompressionsstrumpfhosen / Kompressionsverbänden
  • Wundversorgungen (Dekubitalulcera u.a.)
  • Stomabehandlung
  • Versorgung bei PEG
  • Versorgung suprapubischer Katheter
Rickling, Daniela
Pflege
Stellv. Leitung Pflegedienst