Beratungsbesuche

Beratungsbesuche nach §37.3 SGB XI

Beziehen Sie Pflegegeld durch Ihre Pflegekasse? Dann haben Sie die Möglichkeit eine Beratung durch einen zugelassenen Pflegedienst bei Ihnen zu Hause vorzunehmen. Die Häufigkeit dieser Beratung ist abhängig von Ihrem Pflegegrad:

  • Bei einem Pflegegrad 2 oder 3 ist die Beratung einmal im halben Jahr möglich.
  • Bei einem Pflegegrad 4 oder 5 ist die Beratung einmal im Quartal möglich.

Gerne übernehmen wir die Beratungsbesuche nach §37.3 SGB XI in Ihrer Häuslichkeit. Sie erhalten von uns pflegefachliche Unterstützung und eine individuelle Beratung.

Konstantinović, Zoran
Pflege
Pflegedienstleitung
Rickling, Daniela
Pflege
Stellv. Leitung Pflegedienst