Beratungsbesuche nach §37.3 SGB XI
Sie pflegen Angehörige oder Freunde ohne Unterstützung eines Pflegedienstes? Sie erhalten dafür Pflegegeld durch Ihre Pflegekasse? Dann haben sie die Möglichkeit, Beratungsgesprächen durch professionelle Pflegedienste zu erhalten. Ab Pflegegrad 2 sind Sie dazu verpflichtet.
- Bei einem Pflegegrad 2 oder 3 ist die Beratung einmal im halben Jahr
- Bei einem Pflegegrad 4 oder 5 ist die Beratung einmal im Quartal
Die gesetzliche Grundlage dafür ist im SGB XI, gelesen Sozialgesetzbuch 11, festgehalten. Die Einzelheiten finden Sie im Paragraf 37, Absatz 3.
Betrachten Sie die häuslichen Beratungsbesuche bitte nicht als lästige Kontrollen. Sie sollen Ihnen im Gegenteil dazu verhelfen, den Pflegealltag zu erleichtern. Die Pflegedienste bieten Ihnen praktische und pflegefachliche Unterstützung.
Wir vom Team Pflegedienst des Martinsclub nehmen uns Zeit für Sie. Wir beantworten Ihre Fragen, wir berücksichtigen die Bedürfnisse Ihrer pflegebedürftigen Angehörigen.
Wir stehen Ihnen mit Kompetenz und Empathie zur Seite. Wir sind jederzeit für Sie ansprechbar.