Will Bremen Massenunterkünfte für Menschen mit Behinderung wieder salonfähig machen? Dies ist ein gr0ßer Fehler, meint Nico Oppel, Geschäftsleitung des Martinsclub.
„Das Land Bremen plant aktuell, die Bauverordnung des Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetzes anzupassen. Dies betrifft Menschen mit Behinderungen, die in sogenannten besonderen Wohnformen – allgemein bekannt als Wohnheim – gemeinsam unter einem Dach leben und dort betreut werden. Bisher gilt hierfür eine Obergrenze von 24 Personen. Laut aktuellem Entwurf der Bauverordnung soll diese auf bis zu 80 Personen angehoben werden.
Mit großer Sorge nehmen wir dies zur Kenntnis. Denn die Änderung steht im absoluten Widerspruch zu den Zielen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG). Dieses gibt die Ambulantisierung besonderer Wohnformen als Leitprinzip vor: Menschen mit Behinderungen sollen möglichst selbstbestimmt und eingebunden in ihren Sozialraum leben können. Dazu gehört unweigerlich, die Unterbringung in kleinen Wohneinheiten wie Appartments oder überschaubaren Wohngemeinschaften zu ermöglichen, statt Massenunterkünfte für viele Menschen zu schaffen. Die bisherige Begrenzung auf 24 Plätze war ein zentrales Instrument, um diesen Prozess zu unterstützen und dem Ausbau großer Wohnheime entgegenzuwirken.
Mit der vorgesehenen Ausweitung ist zu befürchten, dass die Ambulantisierung ausgehebelt wird. Klassischen Wohnheimen wird Tür und Tor geöffnet. Kleinere Wohnsettings werden blockiert. Die Selbstbestimmung behinderter Menschen bleibt auf der Strecke. Exklusion statt Inklusion!
Dabei wird in der Praxis deutlich, weshalb kleine Wohneinheiten unverzichtbar sind. In überschaubaren, dezentralen Strukturen haben Menschen mit Behinderung die besten Voraussetzungen, um am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Hier erhalten sie Zugang zu Nachbarschaften, Freizeit, Kultur und zum Arbeitsleben. Dies fördert ein selbstbestimmtes, eigenverantwortliches Handeln. Inklusive Begegnungen auf Augenhöhe sind nur auf diese Weise möglich. Weniger ist in diesem Fall deutlich mehr.
Durch Großeinrichtungen mit bis zu 80 (!) Plätzen entstehen nicht nur Sonderwelten, in denen behinderte Menschen unter sich bleiben. Auch aus Gesundheitsaspekten sind Heime ein Problem. Diese Erkenntnis aus der Corona-Pandemie sollte eigentlich bekannt sein. Höchste Ansteckungsgefahr, ganze Häuser unter Quarantäne, schwere Krankheitsverläufe, psychische Belastungen für Bewohnende und das Personal.
Wir als Martinsclub Bremen e. V. setzen ambulantes Wohnen für Menschen mit Beeinträchtigungen seit vielen Jahren erfolgreich um. Große Unterkünfte ambulantisieren wir, stationäre Wohnformen wollen wir im Martinsclub ganz abschaffen. Wir fordern die bremische Landespolitik auf, an der Maximalgröße von 24 Plätzen festzuhalten. Und die Ambulantisierung weiterhin als maßgebliches Ziel für echte Teilhabe anzuerkennen.“
Nico Oppel, Geschäftsleitung Martinsclub Bremen e. V.
