Ach, du liebes Kind!

Jeder darf selbst entscheiden, ob er eine Familie gründen möchte oder nicht. Das gilt auch für Menschen mit geistiger Beeinträchtigung.

Möchte ein Paar ein Kind bekommen, freuen sich die meisten mit. Bei Paaren mit geistiger Beeinträchtigung oder Lernschwierigkeiten ist das manchmal anders. Schaffen die das überhaupt? Wird es dem Kind auch gutgehen? Wer kümmert sich? Das setzt künftige Eltern unter Druck. Dabei gilt das Recht auf Familie für alle Menschen. Wer Kinder will und geistig beeinträchtigt ist, bekommt in Bremen Hilfe und Unterstützung. 3 Familien erzählen, wie sie mit der Kinderfrage umgehen.

Als er erfahren hat, dass er Vater wird, war er sehr aufgeregt. “Es war Panik. Einerseits habe ich mich gefreut. Anderseits habe ich mich gefragt, was aus uns wird. Wir waren doch erst am Anfang unserer Beziehung.” Lennart Meibohm ist 26 Jahre alt. Er hat eine Lernschwäche, seine Motorik ist beeinträchtigt. Seine Freundin, Michelle Heike, ist 27 Jahre alt. Sie hat ein defektes Gen. Und dieser Defekt kann zu 50 Prozent an Kinder vererbt werden. Die beiden haben eine gemeinsame Tochter. Chara ist am 25. September 2020 im Sankt-Joseph-Stift zur Welt gekommen. glückliches Paar hält ihr Kind im Arm

Kennengelernt hatten die Eltern sich bei der Arbeit. Das war im November vor etwa eineinhalb Jahren. Damals hat sie ihn gefragt, ob er sich eine Beziehung vorstellen könnte. Schon im Januar war sie schwanger. “Ich wollte schon immer eine Familie haben”, sagt Michelle Heike. Ihre Tante, zu der sie einen engen Kontakt pflegt, hatte sofort Bedenken. Ihr Großvater hingegen nicht. “Mein Opa stand mir nie im Weg. ,Du bist groß. Du kannst das selbst entscheiden’, hat er gesagt.”

Michelle Heike möchte so eigenständig wie möglich sein. Was sie auf keinen Fall will: in ein Mutter-Kind-Heim ziehen. “Ich als einzige Mutter mit Schwerbehinderung? Das konnte ich mir nicht vorstellen”, erzählt sie. Sie möchte keine überforderte Mutter sein. Eine, die mit den Nerven total fertig ist. Lieber will sie für die Geburt und danach gut vorbereitet sein. Also sucht sie sich schon früh Hilfe. Wo können sie und ihr Freund sich gemeinsam um das Kind kümmern? Über das Internet findet sie eine Hebamme. Und sie nimmt Kontakt zur Lebenshilfe Bremen auf. Der Verein bietet die “Unterstützte Elternschaft” an. Das ist ein besonderes Angebot für geistig beeinträchtigte Mütter, Väter und Paare.

So eigenständig wie möglich – so viel Hilfe wie nötig
Die junge Frau wechselt von ihrem ehemaligen Träger zum Martinsclub. Da ist sie bereits im fünften Monat schwanger. In Findorff bezieht sie eine Wohnung und wird dort ambulant betreut. Ihr Freund Lennart wohnt noch in einer WG des Martinsclub in Schwachhausen. Nun wollen die Eltern eine gemeinsame Wohnung finden. Der Martinsclub unterstützt bei der Suche. Betreuerin Sabrina Seeger ist beeindruckt von der jungen Mutter. “Michelle hatte schon ganz viel selbst organisiert. Sie ist sehr selbstbewusst und klar, in dem, was sie möchte.”

Hilfe für die jungen Eltern
Ein halbes Jahr nach Charas Geburt hat sich vieles eingespielt. Regelmäßig schaut die Familienhebamme vom Gesundheitsamt bei den Eltern vorbei. Die Betreuerinnen von Michelle und Lennart vom Martinsclub kümmern sich zweimal wöchentlich. Ist der Vater anfangs sehr nervös gewesen, wirkt er nun entspannt. Das mag an seiner Freundin liegen. Michelle Heike ist mit einer Größe von 1,94 Metern eine Erscheinung. Sie strahlt Ruhe aus. Wer sie trifft, denkt: So leicht wirft die nichts um. Das Gefühl der Sicherheit färbt auf Vater und Kind ab. Paar geht mit Kinderwagen spazieren

Auch das Team der Lebenshilfe ist für die Familie da. Im ersten Lebensjahr des Kindes kommt das Team bis zu zweimal täglich. Auch am Wochenende. Es gibt eine nächtliche Rufbereitschaft. Der Bedarf bei Michelle Heike ist derzeit nicht so groß. “Wir sehen uns dreimal pro Woche und telefonieren zwischendurch”, erzählt Nadja Szymanski. Die ambulante Hilfe ist vielfältig. Vor der Geburt ging es um Erstausstattung, Anträge und den passenden Kinderarzt. Jetzt geht es viel um den Umgang mit dem Baby. In ein paar Jahren werden Entwicklungsgespräche in der Kita und Schulelternabende hinzukommen. Die Begleitung ist möglich, bis das Kind 18 Jahre alt ist. Das Amt für Soziale Dienste bezahlt die „Unterstützte Elternschaft“.

“Wir sind dafür da, den Familien Sicherheit zu geben”, sagt Szymanski. Es wird immer geschaut, wie es dem Kind geht und was die Eltern gerade brauchen. “Beeinträchtigte Eltern stehen unter Druck. Sie haben oft Angst, dass das Jugendamt ihnen das Kind wegnehmen könnte.” Es gibt immer noch viele Vorbehalte, sagt die Familienpädagogin.

“Ich bin stolz auf die Kinder”
Vorbehalte hatte auch Lennarts Mutter. “Ich war geschockt, als ich von der Schwangerschaft erfahren habe.” Lisa Kottwitz (65) ist Ärztin und lebt in Lilienthal. Dass ihr Sohn Vater wird, damit hatte sie nicht mehr gerechnet. Nun bekommt das Kind ein Kind. Muss die Oma nun die Verantwortung übernehmen? Sie riet zu einem Schwangerschaftsabbruch. Michelle war strikt dagegen. Dann führten sie viele Gespräche miteinander und mit allen Beteiligten. “Nach und nach hat es sich gut sortiert bei mir. Ich konnte mit dem Hilfesystem in Bremen leben.” Während des ersten Lockdown wohnten ihr Sohn und seine Freundin bei ihr. “Michelle und ich lernten uns kennen. Das hat uns geholfen, Vertrauen aufzubauen.” Sie findet Michelle sehr verantwortungsvoll und sorgfältig. Auch ihr Sohn bringt sich jetzt mehr ein. “Ich bin stolz auf die Kinder. Die machen das toll.”

Die Kosmallas kämpfen für ihr Glück
Auch Michèle und Matthias Kosmalla wünschen sich ein Kind. Weil sie kein eigenes bekommen können, möchten sie eines adoptieren. An den Wänden in ihrer Wohnung hängen viele Fotografien. Auf einem Bild trägt Michèle Kosmalla ein weißes, langes Kleid. In der Hand hält sie einen Blumenstrauß. Ihr Mann hat einen schicken Anzug an. Die beiden küssen sich. Es ist ihr Hochzeitstag. Vor 10 Jahren haben sie sich kennengelernt und im Sommer 2014 geheiratet. Jetzt wollen sie ein Kind adoptieren. Das ist aber nicht so einfach. Michèle Kosmalla hat das Down-Syndrom, Matthias Kosmalla eine Lernbehinderung.
Die Kosmallas sitzen auf dem Sofa in ihrem Wohnzimmer. Sie erinnern sich an den Tag, als er sie angesprochen hat. Es ist auf dem Sommerfest bei der Arbeit gewesen. „Da hatte sie noch kein Interesse an mir“, sagt Matthias Kosmalla und lacht. Das hat sich geändert, obwohl es am Anfang nicht leicht war. Seine Frau Michèle hatte vorher bereits einige Enttäuschungen erlebt. Und die Familien hatten damals Einwände gegen die Beziehung. Das Paar setzte sich durch. Nur ein paar Monate nach dem Sommerfest verlobten die beiden sich. Seit fast acht Jahren wohnen sie nun schon zusammen.

Frau mit Behinderung und ihr Mann lesen einen Brief

Nur eines fehlt ihnen noch zum Glück: ein eigenes Kind. „Ich bin ein Familienmensch. Ich wollte schon immer gern Kinder haben“, erzählt Michèle Kosmalla. Das erste Gespräch bei der Beratungsstelle Pro Familia verläuft gut. Aber die Ärzte raten ab, wegen Michèle Kosmallas Vorerkrankungen. Eine Schwangerschaft kann für sie und auch für das Baby gefährlich sein. „Als das klar war, hat meine Frau geweint“, erinnert sich Matthias Kosmalla.
Also nimmt der 43-Jährige Kontakt zum Jugendamt auf. Wenn sie schon kein eigenes Kind bekommen können, möchten sie eines adoptieren. Nur, viele Menschen haben Vorurteile. „Kinder und behinderte Eltern – da geht bei vielen eine Klappe herunter“, sagt Michèle Kosmalla. Dabei ist es ein Menschenrecht, eine Familie zu gründen. Und das schließt Eltern mit Beeinträchtigung ein.

Die beiden lassen sich nicht entmutigen. Sie informieren sich über Adoption und besuchen ein Seminar. Sie nehmen die Anträge vom Jugendamt mit nach Hause. Ein dicker Batzen Papier ist durchzuarbeiten. Das Kindeswohl steht bei einer Adoption immer im Vordergrund. Künftige Adoptiveltern müssen deshalb viele Fragen beantworten. Sie dürfen nicht zu jung oder zu alt sein. Sie müssen genug Geld verdienen und Platz für ein Kind haben. Gesundheitszeugnisse sind vorzulegen. Damit sicher ist, dass die Eltern gut für das Kind sorgen können.

Die Kosmallas arbeiten und erhalten zudem Zuschüsse vom Amt. Sie kochen möglichst gesund und bekommen Unterstützung von einer Rechtsbetreuerin. Im Alltag wird das Ehepaar vom Martinsclub unterstützt. Auch die Familien stehen mittlerweile hinter ihnen. “Meine Mutter würde sich für mich freuen”, ist Michèle Kosmalla überzeugt. „Wir können für ein Kind sorgen. Genau wie Eltern, die voll berufstätig sind“, sagt ihr Mann. Wenn die Anträge ausgefüllt sind, wird alles vom Amt geprüft. Dann wird entschieden, ob die Kosmallas alle nötigen Anforderungen erfüllen. „Wir trauen uns das zu und werden das Jugendamt überzeugen“, hofft Matthias Kosmalla.

Ein langer Weg
Es gibt auch anderen Schicksale, so wie das von Katharina Kirschnereit. Mit 29 Jahren wäre sie fast gestorben. Denn sie verträgt die Pille nicht. Ein Baby auszutragen, wäre für sie lebensgefährlich. Katharina hat das Downsyndrom. Ihre Mutter wollte sie mit einer Operation unfruchtbar machen lassen. Dafür musste sie beim Betreuungsgericht einen Antrag auf Sterilisation ihres Kindes stellen.

An den 14. Februar erinnert sich Ulrike Conrad-Kirschnereit genau. An diesem Tag vor fünf Jahren ist ihre Tochter Katharina zusammengebrochen. Direkt vor ihrer Haustür. Die damals 29-Jährige war auf dem Weg zu ihrem Vater. Der leitete als Kirchenmusiker den Jugendchor der Gemeinde. Der Weg von ihrer Wohngruppe zum Gemeindehaus ist nur 200 Meter lang. Trotzdem machte sie einen Umweg an ihrem Elternhaus vorbei. Diese Gewohnheit rettete Katharina wahrscheinlich das Leben.

Katharina hatte eine Lungenembolie, die tödlich sein kann. Das bedeutet, dass ein Blutgerinnsel eine Ader in ihrer Lunge verstopft hat. Verursacht hat das die Pille, mit der man Schwangerschaften verhindert. Mit Blaulicht kam sie ins Krankenhaus und lag dann auf der Intensivstation. Für die Ärzte stand fest: Die Pille ist für Katharina nicht geeignet. Gruppenfoto

Die Tochter von Ulrike Conrad-Kirschnereit darf nicht schwanger werden. Ein Kind auszutragen, wäre für sie lebensgefährlich. Das haben mehrere Ärzte bestätigt. “Meine Tochter hat auch keinen Kinderwunsch. Sie kann mit Kindern nichts anfangen”, erzählt ihre Mutter.

 

“Ich liebe meinen Kevin”
Aber Katharina hat einen festen Freund, mit dem sie auch kuschelt. Sie liebt ihren Kevin, sagt sie. Der Mutter ist wichtig, dass ihre Tochter über ihre Sexualität selbst bestimmen kann. Sie soll keine Angst davor haben, ungewollt schwanger zu werden. Deshalb stellt sie beim Betreuungsgericht in Remscheid einen Antrag auf Sterilisation. Ein solches Verfahren ist notwendig und gesetzlich vorgeschrieben. “Katharina kann wegen ihrer geistigen Behinderung nicht selbst entscheiden.” Die Mutter denkt, dass das Verfahren schnell zum Ende kommen würde.

Was folgt, sind 3 Jahre Gerichtsverfahren – ohne Anwalt, der die Familie vertritt. “Ich habe keinen gefunden. Die Antwort war immer: Es ist aussichtslos. Den Fall übernehmen wir nicht”, erzählt Ulrike Conrad Kirschnereit. Die Mutter erklärt der Tochter in einfachen Worten, um was es geht. Katharina selbst sagt nichts zu der Sterilisation, aber Fachleute sagen ihre Meinung. Insgesamt 7 Gutachter kommen zu Wort. 2 junge Richterinnen fühlen sich dem Fall nicht gewachsen und geben ihn ab. Sterilisation, das ist ein schwieriges Thema. Das hat einen Grund.

Zwangssterilisation: Dunkles Kapitel deutscher Geschichte
1933 kamen in Deutschland die Nationalsozialisten an die Macht. Das erste Gesetz der Nazis war das Sterilisationsgesetz. Es trat am 1. Januar 1934 in Kraft. Genau hieß es: Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses. Menschen, die Erbkrankheiten übertragen könnten, sollten unfruchtbar gemacht werden. Das Gesetz legte eine Liste von Krankheiten fest. Dazu gehörten Fallsucht, Depression, angeborener Schwachsinn, Blindheit oder Taubheit. Unter den betroffenen Menschen sind auch Homosexuelle, Straftäter und Alkoholiker gewesen.

„Damals wurden bis zu 400.000 Menschen unter Zwang sterilisiert. Diese Zahl schätzen die Fachleute“, sagt Achim Tischer. Bei mehr als der Hälfte ist “Schwachsinn” der Grund gewesen. Tischer leitet das Krankenhausmuseum auf dem Gelände des Klinikums Bremen Ost. Es zeigt die Geschichte der Psychiatrie der vergangenen 130 Jahre. Vor allem geht es darum, wie seelisch Erkrankte behandelt wurden.

Bereits vor 1933 wurden in Deutschland Menschen zwangssterilisiert. “Da wurde nicht gefragt, es wurde einfach gemacht”, sagt Tischer. Zu Hause lebten beeinträchtigte Menschen oft ausgegrenzt. Ihre Familien versteckten sie oder sperrten sie weg. “Früher sind viele Menschen entmündigt gewesen.” Das heißt, sie hatten überhaupt keine Rechte. In den damaligen Einrichtungen wurden Männer und Frauen voneinander getrennt, vermutet man.

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs ging es weiter mit Zwangssterilisationen. Das änderte sich in Westdeutschland erst vor etwa 30 Jahren. Seit 1992 gibt es das Betreuungsgesetz. Es erlaubt die Sterilisation von erwachsenen Betreuten nur, wenn besondere Gründe vorliegen. Zum Beispiel, wenn die Betroffenen damit einverstanden sind. Oder, wenn eine Schwangerschaft zu gefährlich für das eigene Leben wäre. So wie im Fall Katharina Kirschnereit.

“Den Einzelfall betrachten”
Alle schauen heute ganz genau hin. Niemand darf von der Familie oder von Betreuern zur Sterilisation gedrängt werden. “Aber man muss immer den Einzelfall betrachten”, meint Ulrike Conrad-Kirschnereit. Im Gerichtsverfahren musste sie sich vielen Fragen stellen. Ist Katharina noch Jungfrau? Kann nicht ihr Freund verhüten? Ist sie als Mutter übertrieben ängstlich? Im Falle einer Schwangerschaft könne Katharina ja abtreiben, sagt jemand. “Es war zum Teil übergriffig, entblößend, einfach schrecklich”, findet Ulrike Conrad-Kirschnereit. “Ich fühlte mich selbst entmündigt.”

Schließlich folgt der Beschluss des Richters. “Es sind alle Voraussetzungen für eine Sterilisation erfüllt”, sagt er. Am Ende fragt er Katharina, ob sie einen Freund hat. “Ja, ich habe Kevin, und ich liebe ihn.” Katharina ist jetzt 34 Jahre alt. Sie ist immer noch mit Kevin zusammen. “Sie kann ihre Liebe ausleben, wie sie möchte. Natürlich bin ich beruhigt”, sagt ihre Mutter.

Chara ist in guten Händen
Beruhigt ist auch Michelle Heike. Die Mutter von Chara findet es gut, dass sie Hilfe bekommt. Was im Moment fehlt, ist der Kontakt zu anderen Müttern mit Babys. Das liegt an der Corona-Pandemie. Daher ist die Familie derzeit viel draußen unterwegs. Zum Beispiel im Bürgerpark oder in den Findorffer Straßen. Momentan läuft viel über Telefon und E-Mail. In Michelle Heikes Wohnung liegt ein Buch. Alle, die zur Unterstützung vorbeikommen, tragen dort ein, was los war. So wissen alle immer Bescheid.

Paar geht mit Kinderwagen spazieren

Die kleine Familie ist nach Charas Geburt zusammengewachsen. Im Moment gibt es keine Auffälligkeiten, das Baby entwickelt sich normal. “Sollte Chara Beeinträchtigungen zeigen, bin ich in guten Händen. Ich weiß genau, wie ich mein Kind fördern kann”, sagt die Mutter. “Ich finde es schön, Chara lächeln zu sehen und sie zu knuddeln. Es ist wirklich schön, sich um jemanden zu kümmern”, sagt der Vater.

 

Das Recht auf Familie
193 Länder unserer Erde haben sich gemeinsam in einer Organisation zusammengetan. Dieser Verbund heißt Vereinte Nationen. Auf Englisch: United Nations oder kurz UN. Sie haben für behinderte Menschen weltweit geltende Rechte ausgearbeitet. Diese Rechte stehen in der UN-Behindertenrechtskonvention.
Darin steht, dass behinderte Menschen dieselben Rechte wie alle anderen haben müssen. Ob sie eine Beziehung führen, heiraten oder Kinder bekommen wollen. Sie haben ein Recht auf Familie. Behinderte Menschen müssen stets gleichbehandelt werden. Also so, wie alle anderen Menschen auch. Dazu gehört, dass sie sich informieren können und die nötige Unterstützung bekommen.

 

Fotos: Frank Pusch

Dieser Text erschien zuerst im m-Magazin, Ausgabe 1-2021.